Wann ist das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sinnvoll?

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ISBN/EAN: 9783346924919
Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln (Wirtschafts- und Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Masterarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden die Auswirkungen, Chancen und Risiken der Option zur Körperschaftsteuer anhand von verschiedenen Konstellationen analysiert. Hier wird insbesondere auf die Körperschaftsteuer, Grunderwerbsteuer sowie auf das Umwandlungssteurrecht eingegangen. Dies kann in der laufenden Gestaltungsberatung mit Mandanten in der Praxis als hilfreiches Mittel verwendet werden. Bei der Gründung eines Unternehmens stellt die Wahl der Rechtsform des zukünftigen Unternehmens ein wesentliches Entscheidungskriterium dar. Dabei sind neben den Einzelunternehmern die Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften die häufigsten Rechtsformen in Deutschland. Bei der Entscheidung für die richtige Wahl der Rechtsform spielen neben den Kriterien wie Haftung, Gründungsaufwand und Gesellschaftsstrukturen ebenfalls die steuerlichen Konsequenzen eine wesentliche Rolle. Aufgrund der unterschiedlichen Systematik in der Besteuerung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind die steuerlichen Vorteile und Konsequenzen im Rahmen der jeweiligen Rechtsform allerdings schwer zu pauschalisieren. Während Gewinne von Personengesellschaften aufgrund des Transparenzprinzips auf Ebene der Gesellschafter mit dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert werden, werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nach dem Trennungsprinzip zunächst auf Ebene der Gesellschaft mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer besteuert. Erst die Ausschüttung von Gewinnen der Kapitalgesellschaft löst eine entsprechende Einkommensbesteuerung auf Ebene des Anteilseigners aus. Mit der Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer (nachfolgend: Option) hat der Gesetzgeber erst mit dem am 25.06.2021 im Bundesrat vorgelegten KöMoG durch die Einführung des §1a KStG nachgeholt. Damit haben Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erstmalig die Möglichkeit zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft durch Vornahme eines fiktiven Formwechsels. Im internationalen Wettbewerb stellt die Reform eine Stärkung deutscher Personengesellschaften dar, da viele andere Länder wie z. B. die USA die Option bereits seit langem vorsehen. Ebenso wird auch auf nationaler Ebene ein Steuerbelastungsvergleich unterschiedlicher Rechtsformen ermöglicht.

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