Reichspräsident Hindenburg und die Bildung der Kabinette Hans Luther, Wilhelm Marx und Hermann Müller 1925-1928

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ISBN/EAN: 9783346244956
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,0, Universität Stuttgart (Neuere Geschichte), Veranstaltung: 'Die Weimarer Republik als präsidiale Demokratie' von Prof. Dr. Wolfram Pyta , WS 2001/2002, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Eine Verletzung der Verfassung wäre im übrigen einem Manne wie dem Reichspräsidenten Hindenburg völlig unmöglich, genau so unmöglich, wie es ihm aber auch ist, die ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte aufzugeben.' (Stresemann) Die Regierungsbildungen in der Zeit der Weimarer Republik zwischen 1925 und 1928 bieten dem Betrachter das Bild eines wüsten Chaos, das ohne klare Linien erscheint. Kann denn Licht in das wilde Durcheinander der Regierungsbildungen dieser Zeit gebracht werden? Kann die Rolle des greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg in diesem Schauspiel politisch, historisch und begrifflich gefasst werden? War der Reichspräsident Herr des Verfahrens bei den Regierungsbildungen , überblickte er die Szenerie der Parteipolitik in ihren Grundlinien? Oder war er nur Herr des Verfahrens, wenn die im Reichstag vertretenen Parteien keine Einigung erzielten? Nahm der Reichspräsident auch Einfluss auf die Besetzung von Ministerposten und auf inhaltliche Programmpunkte der Koalitionsparteien? Dabei wird der Fokus grundsätzlich auf die Frage gerichtet, welchen Einfluss Reichspräsident Hindenburg auf die Regierungsbildungen zwischen 1925 und 1928 wirklich hatte. Im Mittelpunkt der Analyse steht daher das Zusammenspiel der Verfassungsorgane Reichspräsident, Reichstag und Reichsregierung bei allen Regierungsbildungen der betrachteten Zeit. Um dieses Zusammenspiel von Verfassungsorganen besser verstehen zu können, ist es hilfreich, das der Weimarer Reichsverfassung zugrundeliegende Demokratiemodell zu ermitteln. Es ist davon auszugehen, dass die sog. Liberale Gleichgewichtslehre den Boden der Weimarer Reichsverfassung bildet. Diese Lehre, welche ursprünglich auf Montesquieu zurückgeht, sagte in ihrer Essenz aus, dass nur ein Gleichgewicht der staatlichen Gewalten die Freiheit des einzelnen Bürgers sichern könne. Nur ein Gemeinwesen mit Gewaltenbeschränkung durch Gewaltenteilung sei demnach in der Lage, den Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen. Hugo Preuß, der 'Architekt' des Weimarer Verfassungswerks, vertrat entschieden diese Lehre, und ging demzufolge davon aus, dass nur ein politisches Gleichgewicht vor allem zwischen Reichspräsident und Reichstag eine Ermöglichung und Sicherung der liberalen Demokratie bedeuten könne. [...]

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