Haftungsfragen im Wirecard-Skandal. Die Wirtschaftsprüferhaftung und ihre Grundsätze

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ISBN/EAN: 9783346502865
Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Wirecard - bei diesem Skandal handelt es sich um einen der größten Anlegerskandale in Deutschland. Hätten die Wirtschaftsprüfer sorgfältiger sein müssen? Wie können sie für den Verlust aus den Wertpapierkäufen verantwortlich gemacht werden? Mit diesen Fragen soll sich im Rahmen dieser Thesis auseinandergesetzt werden. Hauptsächlich soll dabei auf die Frage der gesetzlichen Ausgestaltung der Wirtschaftsprüferhaftung und deren Grundsätze eingegangen werden. Die Wirecard AG war ein börsennotiertes Unternehmen, welches, speziell für den elektronischen Zahlungsverkehr, digitale Lösungen innerhalb des gesamten Payment-Ökosystems, das Risikomanagement sowie die Herausgabe und Akzeptanz von Kreditkarten anbot. Das Unternehmen zählte von September 2018 an zu den 30 größten und liquidesten Unternehmen des deutschen Aktienmarktes und damit zu den DAX 30. Im Juni 2020 kam es dann zum besagten Skandal: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (früher Ernst & Young) stellte fest, dass durch die Wirecard AG nicht genügend Nachweise über die Existenz von 1,9 Milliarden Euro Bankguthaben auf Treuhandkonten der Wirecard AG erbracht werden konnten. Daraufhin verweigerte EY die Bestätigung des Jahresabschlusses. Der Börsenkurs stürzte um mehr als zwei Drittel ab und der langjährige Vorstandsvorsitzende Markus Braun trat zurück. Daraus resultierend stellte die Wirecard AG am 25. Juni 2020 einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Es folgte der Austritt aus dem DAX und dem TecDAX am 24. August 2020. Zurück blieben die Gläubiger sowie ein Reputationsschaden des deutschen Finanzplatzes und es stellt sich die Frage, wer für diesen Skandal haftbar gemacht werden kann. Aktuell werden neben der Wirecard AG insbesondere die Wirtschaftsprüfer als mögliche Haftende in Betracht gezogen und rücken somit zunehmend in den Fokus von Schadensersatzklagen.

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