Der Darlehensvertrag. Ein Überblick über die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch

13,99 €*

Nach dem Kauf zum Download bereit Ein Downloadlink ist wenige Minuten nach dem Kauf im eigenen Benutzerprofil verfügbar.

ISBN/EAN: 9783346234261
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Hausarbeit wird ein kurzer Einblick in die Regeln und Vorschriften eines Darlehensvertrages gegeben. Ein Darlehensvertrag ist in der heutigen Zeit eines der bekanntesten und beliebtesten Finanzierungsmittel. Aufgrund seiner zahlreichen Arten und dem wandlungsfähigen Charakter, ist er oftmals das erste Mittel zur Wahl und erfüllt seinen Zweck seit jeher gleichermaßen für Verbraucher, Unternehmensverbunde, sowie für Staaten. Es ist also nicht verwunderlich, dass der Gesetzgeber ein reges Interesse daran hat dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer ein Regelwerk an die Hand zu geben, um beiden eine rechtlich solide Grundlage zu geben. In der nun vorliegenden Arbeit wird sich hauptsächlich auf die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch bezogen. Aspekte des Bankenrechts werden somit nicht gezielt berücksichtigt und nehmen dementsprechend eine untergeordnete Rolle ein. Daraus folgend wird grundsätzlich der Rechtsbegriff Darlehen und nicht Kredit, wie es im Bankenrecht üblich ist, verwendet. Es werden verschiedene Arten des Darlehens erläutert, sowie die drei Bereiche eines Verbraucherdarlehens genannt und im Einzelfall näher beschrieben. Der Anhang ergänzt mit Grafiken und weiteren Angaben die im Abschnitt erläuterten Sachverhalte, sowie die methodische Vorgehensweise und Erstellung der Arbeit. Bei einem Darlehen handelt es sich um einen Konsensualvertrag. Anders als bei einem Realvertrag, indem Leistungen ohne vorheriges Leistungsversprechen unmittelbar gegeneinander ausgetauscht werden, werden bei einem Konsensualvertrag lediglich zwei korrespondierende Leistungsversprechen ohne die Hingabe einer Sache oder einer zusätzlichen Schriftform nach § 488 BGB vereinbart. In der Praxis ist es dennoch allgemein gängig, dass eine schriftliche Form gewählt wird, um Streitigkeiten im Vorfeld zu bereinigen.

0 von 0 Bewertungen

Geben Sie eine Bewertung ab!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Produkt mit anderen Kunden.


shop display image

Möchten Sie lieber vor Ort einkaufen?

Haben Sie weiterführende Fragen zu diesem Buch oder anderen Produkten? Oder möchten Sie einfach doch lieber in der Buchhandlung stöbern? Wir sind gern persönlich für Sie da und beraten Sie auch telefonisch.

Bergische Buchhandlung R. Schmitz
Wetterauer Str. 6
42897 Remscheid-Lennep
Telefon: 02191/668255

Mo – Fr10:00 – 18:00 UhrSa09:00 – 13:00 Uhr